Wild- und Haustiere gelten in Spanien nicht länger als Objekte

Neues-Tiergesetz-Spanien

Ein weiterer Fortschritt im Tierschutz: In Spanien wurde nun ein neues Gesetz verabschiedet. Demnach müssen Tiere fortan als fühlende Wesen behandelt werden und gelten nicht länger als Objekte. Das Gesetz gilt sowohl für Wild-, als auch Haustiere.

Schon im Strafgesetz gelten Tiere in Spanien länger als fühlende Wesen. Im Zivilgesetz bestand bis zum neuen Erlass daher ohnehin noch Nachholbedarf.

Durch dieses neue Gesetz kann nun nicht nur Tierquälerei härter bestraft werden. Kommt es zum Beispiel zu einer Scheidung, dürfen die tierischen Familienmitglieder nicht mehr beschlagnahmt werden. Es darf zu keiner Trennung mehr von den Besitzern kommen.

Affektkäufe in Tierhandlungen werden damit ebenfalls schwieriger.

Übrigens wurde schon Ende der 1990er Jahre seitens der EU festgehalten, dass Tiere fühlende Wesen sind. Länder können allerdings eigene Ausnahmen bestimmen, etwa bei Bräuchen. Kritiker sehen dahin schon seit Jahrzehnten eine Möglichkeit, die Gesetzgebung zu unterlaufen.

Eine spanische Tierschutzorganisation spricht von historischen Änderungen, da dies ein wichtiger und richtiger Schritt für den Tierschutz ist.

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