Pikant: Wollte Blogger-Helden.de illegalen Datenhandel begehen? (& warum die Plattform abgesehen davon ohnehin problematisch ist)

Bloggerhelden-Verdacht-Datenhandel

Uff, das ist mal wieder harter Tobak, den ich heute für meine lieben Leser habe.

Heute früh habe ich mich mal wieder auf die Plattform Bloggerjobs gewagt. Könnte ja sein, dass ausnahmsweise mal ein relativ brauchbares Inserat zugegen wäre, das nicht “mehrere Blogs kostengünstig abzugeben” ankündigt und dann eh nur Artikel (also Text) ohne Domain, Traffic und dergleichen verkauft. (Lol, das Inserat gibt’s wirklich, und zwar hier.)

Dabei fiel mir aber auch etwas anderes Interessantes ins Auge. Die Plattform Blogger Helden sollte verkauft werden.

Bloggerhelden-Inserat

Mittlerweile ist das Inserat schon wieder offline genommen worden.

Ich hatte der Plattform eine Mail geschrieben. Dass ich Auskünft darüber wünsche, wie man die Sache DSGVO-konform abwickeln möchte. Denn einfach Daten zu verkaufen, ohne vorher die genannten mehr als 2.000 registrierten Blogger und rund 100 registrierten Unternehmen um Erlaubnis zu fragen, ist das genaue Gegenteil davon.

Ganz abgesehen davon, dass ein Widerspruch zum Datenverkauf per Gesetz eingeräumt werden muss und andernfalls mit ausreichender Fristsetzung die Möglichkeit zur unwiderruflichen Löschung und/oder Kündigung (je nachdem, ob kostenloses oder kostenpflichtiges Nutzerprofil) gegeben sein muss.

(Du kennst ja vielleicht die kompliziert anmutenden Schreiben, die dir dein Mobilfunk- oder Internetanbieter zuschickt, wenn sich Vertragsbedingungen ändern und dein Tarif eine Preiserhöhung erhält. Genau so etwas meine ich.)

Ich möchte mehrere Dinge bezüglich des Inserats anmerken

Die du natürlich für den weiteren Verlauf dieser Sache im Hinterkopf behalten sollst.

  1. Man hält klar fest, dass es “über 2000 registrierte Blogger und Influencer und ca. 100 registrierte Firmen” sind, die das Portal nutzen. Täglich sollen neue dazukommen.
  2. Verkauft wird das Portal inkl. Domains und Daten
  3. Man möchte ein Gebot erhalten, mindestens den “Verhandlungspreis 25’000
  4. Und ein “Finanznachweis wird nach der Kontaktaufnahme verlangt

Ich muss schon sagen, diesem Unternehmen würde ich pikante Unterlagen über meine Finanzen absolut nicht anvertrauen.

Werfen wir mal einen Blick auf die Datenschutzerklärung von Blogger-Helden.

Datenschutzerklärung-Blogger-Helden

In der Datenschutzerklärung steht doch tatsächlich, dass genau das nicht getan wird, was ja der Kern eines Plattformverkaufs sein würde.

Es lässt sich an der Stelle selbstverständlich darüber streiten, ob es tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO ist, dass personenbezogene Daten von rund 2.000 Accounts betroffen sind, die auch im jeweiligen Impressum der Blogs frei zugänglich sein müssen. Damit also eine Adresse, sowie Kontaktinformationen (Telefonnummer, Mailadresse).

Aber Blogger-Helden erfasst noch weitere personenbezogene Daten. Und die sind wesentlich problematischer und die einfach ohne Einwilligung zu verkaufen wäre ganz klar ein Verstoß gegen die DSGVO.

Bloggerheldung-Registrierung

Es ist die Rede davon, dass man eine Anfrage senden kann (= es wird im Anschluss ein Angebot gestellt) und dass man 10 Tage lang sein Geld zurück erhält.

Mit anderen Worten: Es werden Zahlungsinformationen gespeichert.

War das Inserat auf Bloggerjobs wirklich von Blogger-Helden?

Beweisen kann es ein simpler Nutzer nicht zu 100 %, denn es könnte praktisch jeder dieses Inserat reinstellt haben, nur um der Plattform und ihrem Ruf zu schaden. Eben aus genannten Gründen. Daher habe ich der Plattform auch eine Mail geschrieben. Und wie gesagt, es gab keine Antwort.

Davon abgesehen: Das Inserat klingt sehr werblich und legt dieselbe Tonalität an, wie sie auch auf der Webseite von Blogger-Helden zum Einsatz kommt. Und vor allem das Zeichen ‘ wird in den Zahlen genutzt, anstatt einem üblichen Punkt. Im Inserat schreibt man von 25’000 Euro Mindestgebot, über der Anmeldung prangt die Zahl von 2’000 bereits registrierter Nutzer. Eine absolute grammatikalische Katastrophe in meinen Augen, darum fiel mir das auch direkt auf.

Es würde die Plattform aber nicht weniger problematisch machen, wenn das Inserat nicht echt war

Denn mir ist aufgefallen, dass auf der Webseite unterschiedliche Kontaktdaten angegeben werden.

Nachfolgend: Screenshot von Kontakt-Unterseite

Bloggerhelden-Kontakt

Nachfolgend: Screenshot aus dem Impressum

Bloggerhelden-Impressum

Mit der Wayback-Machine zeigt sich, dass das nicht immer so widersprüchlich war. Vor geraumer Zeit stand auf der Kontakt-Unterseite dieselbe Adresse, wie sie nun im Impressum steht. Fragt sich also, welche Adresse die korrekte bzw. aktuelle ist? Veraltete Informationen im Impressum zu belassen ist übrigens strafbar, da man damit ja gegen die Impressumspflicht verstößt.

Interessant finde ich hierbei auch, dass die UID-Nummer plötzlich zur Handelsregisternummer wurde. Das ist natürlich nicht möglich, die CH-320.4.078.450-0 ist keine UID-Nummer.

Und ja, die aktuell im Impressum angeführte UID-Nummer gibt es wirklich.

Bloggerhelden-UID-Nummer

Und die ist interessanterweise auf die Web Improve GmbH registriert. Also ein Unternehmen, das im Impressum nicht als Betreiber genannt wird.

Die Gmür Solutions GmbH hingegen hat keine UID Nr. registriert. Es gibt zwar gleichnamige Unternehmen, zwei davon sind aber inaktiv und das übrige ist ein IT-Unternehmen in Ettenhausen TG und nicht Rapperswil-Jona.

Gmür-Solutions-UID-Nr

Die Plattform zu verkaufen wäre ein sogenannter Asset Deal

Ich verkaufe also als Unternehme sämtliche meiner Anteile an dieser einen Plattform und gebe jegliche Rechte daran auf. Asset Deals sind nicht ohne, was die Datenschutzrechtlichen Dinge angeht. Und wir erinnern uns: In der eigenen Datenschutzerklärung haben Blogger-Helden stehen, dass keine personenbezogenen Daten an Dritte verkauft werden!

Bevor ich diesen Artikel verfasst habe, versuchte ich, einen oder auch mehrere Blogger zu finden, die dort registriert sind. Bislang leider erfolglos. Wenn du selbst Mitglied auf der Plattform bist, kontaktiere mich doch bitte und schreib mir, ob du im Vorfeld eine Information zum geplanten Verkauf erhalten hast!

Und wenn jemand von Blogger-Helden diesen Artikel gerade liest: Ich wünsche die Beauskunftung immer noch, wie ihr das ganze DSGVO-konform abzuwickeln gedenkt! :)

Was sagt das Gesetz zum Datenverkauf?

Art. 14 Abs. 4 DSGVO besagt folgendes:

(4) Beabsichtigt der Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erlangt wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Absatz 2 zur Verfügung.

Sämtliche Nutzer müssen also vor dem Verkauf darüber informiert werden, dass ein Verkauf geplant ist und damit auch ihre personenbezogenen Daten an einen Dritten übergeben werden. Es muss an dieser Stelle dann das Recht zum Widerruf eingeräumt werden.

Das könnte nun der Fall sein und an der Stelle frage ich mich, warum anstatt einer simplen Antwort an mich, wie man dabei vorgeht, das Inserat gelöscht wird.

Sollte das nicht der Fall sein, hat wiederum das verfasste Inserat ein Gesetz gebrochen. Es hat in dem Fall dann nämlich einen unlauteren Wettbewerb gegeben. Mit anderen Worten wurde ein Versprechen gegeben (Daten von über 2.000 Nutzern werden veräußert), das am Ende gar nicht zu 100 % gehalten werden kann.

Hierzu ein Auszug aus UWG § 5 Abs. 1 Irreführende geschäftliche Handlungen:

Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Auch fehlt im Impressum der Hinweis auf die EU-Streitschlichtung. Und der ist ein Muss; insbesondere dann, wenn man seinen Sitz in der EU hat und online Verträge über Waren oder Dienstleistungen mit ebenfalls in der EU wohnenden Personen abschließt.

An der Stelle muss man festhalten: Gesetze wie Impressumspflichten gelten innerhalb von Landesgrenzen individuell. Der Unternehmenssitz ist in der Schweiz, aber es gelten nur dann ausschließlich die Schweizer Gesetze, wenn gewisse Punkte nicht erfüllt sind!

Art. 14 Abs. 2 EU-Verordnung Nr. 524/2013:

In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, und in der Union niedergelassene Online-Marktplätze stellen auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform ein. Dieser Link muss für Verbraucher leicht zugänglich sein. In der Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge eingehen, geben zudem ihre E-Mail-Adressen an.

Ein Blick nach oben zeigt: Auf der Kontakt-Unterseite wird von einer Niederlassung in Deutschland geschrieben.

Und darüber hinaus gilt die DSGVO auch EU-weit. Richte ich mich also mit meinem Onlineangebot an Menschen innerhalb der EU, muss ich unabhängig von Niederlassung oder Firmensitz die den Datenschutz entsprechend einhalten.

Mein Fazit zu der ganzen Sache

Mir stößt nicht nur das Beschriebene übel auf, sondern auch die Sache im Inserat, dass man beim potenziellen Käufer anbiedert, dass man ja zahlreiche Mitgliedsabos für Einnahmen einführen könnte, während man zumindest die Blogger zuvor alle unter dem Vorwand auf die Seite gelockt hat, dass man sich kostenlos registrieren kann. Muss am Ende dann eh jeder selbst so handhaben, wie er möchte.

Stammt das Inserat von den Seitenbetreibern, wäre es ein gravierendes Alarmsignal, dass man so leichtsinnig mit den personenbezogenen Daten seiner registrieren Nutzer umgeht. Insbesondere, wenn man im selben Atemzug auch noch einen Nachweis zu den Finanzen des potenziellen Käufers verlangt.

Zumal ja nicht einmal alle Impressumspflichten erfüllt werden. Und das alleine ist schon Hinweis genug, dass man gesetzliche Auskunftspflichten nicht ernst nimmt. Eine Plattform, die sich rein mit Blogger und Influencern beschäftigt, sollte gerade so einen Patzer mit Leichtigkeit vermeiden. Die DSGVO gilt nun schließlich schon seit über drei Jahren und auch davor hat es schon entsprechende Datenschutzgesetze gegeben.

Ich persönlich sehe mich durch diese Situation mal wieder darin bestätigt, dass ich einen riesengroßen Bogen um solche Plattformen mache und mich auf keiner registriere. So mancher Leser und wer mir zum Beispiel auf Twitter folgt, kennt den Kampf, den ich erst im Juni mit der Content Marketing Plattform Whitepress geführt habe – darüber berichte ich dir auf meinem Blogger-Ratgeber.

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